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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 25.11.2018


Zum Internationalen Tag NEIN zu Gewalt an Frauen am 25. November 2018 und darüberhinaus
AVIVA-Redaktion

Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Das belegt die Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2017 TERRE DES FEMMES ruft zu weltweiter Fahnenaktion auf. Das Motto der diesjährigen Fahnenaktion lautet: "Jetzt Mädchen stärken! #esistnichtallesrosarot." Übersicht und Aktionen sowie Stimmen zum Internationalen Tag NEIN zu Gewalt an Frauen auf AVIVA-Berlin im Überblick. Außerdem im AVIVA-Beitrag: Anlaufstellen bei Gewalt gegen Frauen.




Am 20.11.2018 hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey die Ergebnisse und aktuelle Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2017 vorgestellt. Erstellt wurde die Auswertung durch das Bundeskriminalamt.
Im Jahr 2017 waren fast 114.000 Frauen von Gewalt durch ihre Partner oder Ex-Partner betroffen. Zu den Delikten gehören Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking und Nötigung.
Insgesamt registriert ist ein Anstieg von 9,3% hinsichtlich der Anzahl erfasster Opfer (2013: 121.778 Personen. 2014: 126.230 Personen. 2015: 127.457 Personen. 2016: 133.080. 2017: 138.893)

Ãœbersicht und Aktionen sowie Stimmen zum Internationalen Tag NEIN zu Gewalt an Frauen auf AVIVA-Berlin im Ãœberblick

Das Bündnis der internationalistischen Feministinnen Berlins ruft zur Demo gegen Gewalt gegen Frauen*auf.
Sonntag, 25. November, ab 15 Uhr

Hermannplatz, Berlin-Neukölln
Mehr Infos unter: www.facebook.com

Deutschlandweit werden rund um den 25. November zahlreiche öffentliche Institutionen, Verbände und Gleichstellungsbeauftragte zu Veranstaltungen wie Filmvorführungen, Vorträgen und Podiumsdiskussionen einladen und die TERRE DES FEMMES-Fahne "Frei leben ohne Gewalt" an öffentlichen Plätzen hissen.

In Berlin werden u.a. das Abgeordnetenhaus am 26.11 um 9:30, das Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg am 26.11 sowie das Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf am 21.11 um 12:00 gemeinsam mit TERRE DES FEMMES "Flagge zeigen". Auch in Göttingen, Hamburg und Tübingen wehen die TDF-Flaggen.

Abgeordnetenhaus hisst die Fahne gegen Gewalt an Frauen

Parlamentspräsident Ralf Wieland hisst am 26. November 2018, um 09.30 Uhr gemeinsam mit Maja Wegener von Terre des Femmes die Fahne "Frei leben – ohne Gewalt" auf dem Vorplatz des Abgeordnetenhauses.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt mit der Fahne ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und gedenkt derjenigen, die ihr zum Opfer fielen. Das Motto der diesjährigen Fahnenaktion lautet: "Jetzt Mädchen stärken! #esistnichtallesrosarot." Terre des Femmes nutzt die Aktion in diesem Jahr insbesondere, um auf die zweijährige Mädchenkampagne aufmerksam zu machen, die am 25. November mit der Petition zur verpflichtenden, bundesweit einheitlichen Vorsorgeuntersuchung startet.

Seit 2001 setzt Terre des Femmes mit der Fahne jährlich rund um den 25. November, dem internationalen Gedenktag "NEIN zu Gewalt an Frauen!", ein Zeichen gegen tägliche Gewalt an Mädchen und Frauen und initiiert Aktionen, die die Aufmerksamkeit auf geschlechterspezifische Diskriminierungen und Gewalttaten lenken.
Mehr Informationen zu den Flaggen-Standorten finden Sie auf dem TERRE DES FEMMES Online-Terminkalender.

TERRE DES FEMMES startet 2jährige Mädchenschutzkampagne "Jetzt Mädchen stärken! -#esistnichtallesrosarot"

Anlässlich des Internationalen Tags "NEIN zu Gewalt an Frauen" am 25. November hat TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. mit einer Inszenierung am 22. November 2018 vor dem Brandenburger Tor einen lauten Appell an Politik und Gesellschaft gesandt, sich mehr für den Schutz von Mädchen einzusetzen:
Weitere Informationen unter: www.frauenrechte.de

Deutscher Frauenrat: Gewalt gegen Frauen nachhaltig bekämpfen

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November auf, die Istanbul-Konvention zur "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" zügig und zielgerichtet umzusetzen.

Die seit Februar 2018 bindende "Istanbul-Konvention" verpflichtet die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der "Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen", der im September 2018 eingerichtet wurde, ist eine erste Maßnahme.

Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssen diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gibt es bisher nicht. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies ist bisher ebenfalls nicht geschehen.

Dass heute die Zahl der Frauen steigt, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, ist eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen wird. Mona Küppers stellt fest: "Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen."

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf:

  • die ersten Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention zu einem nationalen Aktionsplan weiterzuentwickeln,
  • schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene einzurichten,
  • zur Ãœberwachung und Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten,
  • Organisationen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einzubeziehen und deren Expertise gezielt für die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zu nutzen.

    Die Istanbul-Konvention ist das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.

    Deutscher Frauenrat/National Council of German Women`s Organizations: www.frauenrat.de

    Das Feministische FrauenGesundheitsZentrum e.V. fordert Politik und Gesellschaft auf, mehr für Prävention von Gewalt zu tun und Frauen bei der Bewältigung der Folgen endlich zu unterstützen

    Das Ausmaß ist enorm und betrifft alle Formen von Gewalt. Etwa jede 8. Frau erfährt vor dem 15. Lebensjahr sexualisierte Gewalt durch eine erwachsene Person.
    Etwa jede 4. Frau hat seit dem 15. Lebensjahr mindestens einmal körperliche und/oder sexualisierte Gewalt durch einen Partner/eine Partnerin erfahren. Gewalterfahrungen können für Frauen beträchtliche physische, psychische und psychosomatische Folgen haben. Dazu zählen körperliche Verletzungen, Depression, Ängste, Posttraumatische Belastungsstörung, Suizidalität, Abhängigkeitserkrankungen, chronische Schmerzsyndrome. Die Lebensqualität und Lebensplanung wird erheblich beeinträchtigt.

    Es gibt viele Möglichkeiten, Gewalterfahrungen zu bewältigen. Noch immer fehlen jedoch Angebote und deren Finanzierung. Die Kapazitäten in Beratungsstellen und Frauenhäusern sind zu gering. Traumatherapeutische Angebote haben zu lange Wartezeiten oder fehlen ganz. Das ist nicht länger hinzunehmen.
    "Wir brauchen eine gemeinsame Strategie, um diese Verhältnisse überwinden zu können und alle Formen von Gewalt zu beenden.

    Das Feministische FrauenGesundheitsZentrum e.V arbeitet seit langer Zeit zum Thema Gesundheitliche Langzeitfolgen sexualisierter Gewalt und bietet kostenlose Beratungen, Veranstaltungen und Kurse zur Unterstützung an.
    Die Beratungsstelle ist online unter: www.ffgz.de
    Die neue Ausgabe der Zeitschrift CLIO für Frauengesundheit "Selbstbestimmt! Frauengesundheit braucht Selbstermächtigung" widmet sich dem Thema in vielfältiger Weise. Die Ausgabe ist gestaltet mit Arbeiten der Künstlerin Carolin Zarske.

    Themen sind:
  • Gewalterfahrungen und ihre Folgen – was sich endlich ändern muss
  • Stressige Verhältnisse – erschöpfte Frauen
  • Gute Wege der Versorgung gewaltbetroffener Frauen
  • Umgang mit gewaltbelasteten Frauen in der Geburtshilfe
  • "Ja heißt Ja" und "Nein heißt Nein" "- und wie geht es weiter? Konsens-Kultur gemeinsam stärken
  • Hashtags gegen Windmühlen. #MeToo und junge Frauen
    "clio - die Zeitschrift für Frauengesundheit" Heft 87/2018 ist zu beziehen für 4,50 Euro über den Buchhandel mit der ISSN-Nummer: 0933-0747 oder direkt bei über das Bestellformular

    Lesben- und transfeindliche Gewalt ist geschlechtsspezifische Gewalt
    Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):


    Geschlechtsspezifische Gewalt richtet sich gegen Frauen, die gegen Geschlechterstereotype aufbegehren. Mit ihrem Auftreten, Erscheinen oder ihren Partnerschaften verstoßen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen oftmals gegen vorherrschende Normen, Konventionen und Zwänge, wie Frauen auszusehen, zu sein oder zu begehren und lieben zu haben. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Adressierung lesben- und transfeindlicher Gewalt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

    Die Istanbul-Konvention fordert ausdrücklich positive Aktionen, um dafür Sorge zu tragen, dass Präventionsmaßnahmen speziell den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen entsprechen und meint dabei explizit auch lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen. Diese Gruppe muss daher auch in dem von der Bundesregierung versprochenen Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern, der bundesweiten Öffentlichkeitskampagne zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen sowie dem von Bundesfamilienministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen adressiert und berücksichtigt werden.

    Prävention und Bekämpfung lesben- und transfeindlicher Gewalt beginnt mit der Sichtbarmachung. Bislang wird diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt weder in den Zahlen zu gegen die sexuelle Orientierung gerichteter Hasskriminalität noch in der Auswertung von Gewalt gegen Frauen explizit berücksichtigt. Der LSVD fordert daher eine Reform der polizeilichen Erfassungssysteme, damit Hasskriminalität detailliert aufgeschlüsselt und in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird.

    In seiner Stellungnahme zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) hat der LSVD notwendige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen aufgeführt. Alle Frauen haben ein Recht darauf, gewalt-, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu können.

    Lesben- und Schwulenverband (LSVD): www.lsvd.de

    Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb) veröffentlicht Policy Paper zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt

    Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul-Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für die Stellung und Rechte von Opfern in Strafverfahren.
    Beide Regelungswerke sind in Deutschland jedoch bisher nicht umgesetzt worden. Trotz des Umsetzungsbedarfs sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung und die Wahrheitsfindung ausgespielt.

    Diese Entwicklungen nimmt der djb zum Anlass, sich drängenden Fragen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt zu widmen.

    »Der Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen ist eine Grundvoraussetzung einer geschlechtergerechten Gesellschaft«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), »das gilt insbesondere für ihre Unterstützung als Opferzeug*innen in Strafverfahren wegen sexualisierter oder anderer Formen geschlechtsbezogener Gewalt«.

    Anlässlich der djb-Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit Prof. Dr. Ulrike Lembke am 22.11.2018 wurden zunächst Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt. Anschließend wurde das Policy Paper des djb zum Thema »Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt« präsentiert und diskutiert. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und Perspektiven werden der aktuelle Stand analysiert und Reformmöglichkeiten sowie rechtspolitische Forderungen entwickelt.

    Das djb-Papier beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren und setzt sich dabei insbesondere mit dem Einfluss internationaler Verträge auf die nationalen Vorschriften auseinander. Es wird erläutert, warum vor allem die deutsche Strafprozessordnung den internationalen Vorgaben zum Opfer- und Zeug*innenschutz in Fällen geschlechtsbezogener Gewalt bisher nicht vollkommen gerecht wird. Zugleich erhebt der djb erneut die Forderung, bestehende Schutzlücken zu schließen. Das gilt beispielsweise für die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nur in bestimmten, eng gefassten und zum Teil in das Ermessen des Gerichts gestellten Konstellationen. Zwar können sich grundsätzlich alle Betroffenen der psychosozialen Prozessbegleitung bedienen, müssen diese im Zweifel jedoch selbst finanzieren. Für viele Betroffene ist das wirtschaftlich nicht möglich, so dass ihren Schutzbedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. »Es zeigt sich wieder einmal, dass es noch viel zu tun gibt, bis Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen faktisch zugänglich sind,« kommentiert Maria Wersig.

    Das Policy Paper zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt vom 22.11.2018 können Sie abrufen unter:
    www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st18-18
    Deutscher Juristinnenbund e.V.: www.djb.de


    UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen:
    In der Nacht vom 24.11.2018 werden die Bonner Gebäude der Vereinten Nationen, der Deutschen Welle und des Post-Towers in Orange beleuchtet. Am Vorabend des 25. November erstrahlt Bonn in der Farbe, die für die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen steht. Damit wird die 16-tägige Aktion von UN Women "Orange the World" eingeleitet – beginnend mit dem 25.11.2018 bis zum Tag der Menschrechte am 10.12.2018.
    Unter dem diesjährigen Motto #HearMeToo soll den Stimmen von Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren haben, Gehör verschafft werden.

    Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.

    UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. fordert keine Toleranz gegenüber jeder Form von Gewalt gegen Frauen, sei sie strukturell, sexualisiert, physisch oder psychisch. Bestehende Strafen und Sanktionen müssen außerdem konsequent und vollständig Anwendungen finden. Alle Forderungen sind online unter www.unwomen.de/schwerpunkte/beendigung-der-gewalt-gegen-frauen
    UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V.: www.unwomen.de

    Neue Kampagne des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) zum 25.11.2018
    Was geht bei Euch? Beziehungen auf Augenhöhe

    Der bff nimmt den Internationalen Tag gegen Gewalt zum Anlass, um mit seiner neuen Kampagne zum Nachdenken über gleichberechtigte und gewaltfreie Beziehungen anzuregen.
    Denn Fakt ist: Viele Jugendliche und junge Erwachsene erleben bereits in ihren Beziehungen Grenzüberschreitungen und Gewalt. Junge Frauen sind dabei besonders gefährdet und oft von körperlicher und sexualisierter Gewalt durch ihren eigenen Partner betroffen.
  • Mehr als 65% aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben schon Grenzüberschreitungen oder Gewalt in Beziehungen erlebt.
  • Mehr als jede 4. junge Frau hat schon einmal Gewalt durch den eigenen Partner erlebt.
  • 10% waren von schwerer sexualisierter und körperlicher Gewalt betroffen.
  • Laut PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) von 2017 waren 24% aller Täter bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung zwischen 14 und 21 Jahre alt. 39% der weiblichen Betroffenen waren zwischen 14 und 21 Jahre alt.

    "Jugendliche und junge Erwachsene können sich nicht früh genug damit auseinandersetzen, was es heißt Grenzen zu setzen und Grenzen zu achten" sagt Silvia Zenzen vom bff. Im Rahmen der Kampagne "Was geht bei Euch? – Beziehungen auf Augenhöhe" sind drei Beziehungstests zu den Themen Sexualität, Nähe - Distanz und Kommunikation entstanden: "Was ist guter Sex?", "Wie viel Nähe brauchst du?" und "Soll 1 Paar über alles reden?" Jugendliche und junge Erwachsene können sich auf diese Art humorvoll mit eigenen Erfahrungen, Ideen und Wünschen auseinandersetzen. Die Beziehungstests gibt es auf großformatigen Plakaten oder online unter www.was-geht-bei-euch.de. Im Kampagnen-Clip diskutieren zudem Jugendliche zwischen 17-20 Jahren über Beziehungsfragen und finden heraus, welcher Beziehungstyp sie sind: Glückspilz, Ü-Ei oder Influencer? Mit der Kampagne sollen positive Bilder und Utopien von Beziehungen vermittelt werden. Wie können Wünsche und Grenzen kommuniziert werden? Wie gelingen Beziehungen auf Augenhöhe? "Es geht aber auch darum, Auswege und Hilfe für Betroffene von Gewalt aufzuzeigen," sagt Katharina Göpner vom bff. Unterstützung finden Betroffene in den mehr als 180 Fachberatungsstellen des bff.
    Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Frauen gegen Gewalt e.V.: www.frauen-gegen-gewalt.de

    Häusliche Gewalt gegen Frauen weiterhin auf hohem Niveau. Dilek Kolat: "Gewaltbetroffene Frauen brauchen unsere Solidarität das ganze Jahr über!"

    Im Jahr 2017 hat die Berliner Polizei insgesamt 14.605 Opfer innerfamiliärer bzw. partnerschaftlicher Gewalt registriert. Damit stagniert die häusliche Gewalt, die sich meist gegen Frauen und Mädchen richtet, weiter auf hohem Niveau. Die große Mehrzahl der Opfer – 10.643 – war weiblich. Zwar ist die Zahl der Opfer insgesamt um 50 Personen gesunken, aber die Zahl der Frauen unter ihnen stieg – um 165 im Vergleich zu 2016. Diese erschreckenden Zahlen gehen aus der soeben veröffentlichten Statistik zu häuslicher Gewalt in Berlin im Jahr 2017 hervor.

    Dazu erklärt Berlins Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kolat: "Am 25. November, begehen wir den internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen. Doch gewaltbetroffene Frauen brauchen unsere Hilfe und Solidarität das ganze Jahr über! Deshalb bauen wir das Schutz- und Hilfesystem für sie immer weiter aus und differenzieren es. Sehr erfreulich ist dabei, dass es gelungen ist, die Zahl der Frauen und Kinder, die lange in Frauenhäusern bleiben müssen, deutlich zu senken. Hieran müssen wir weiter arbeiten."

    Umso wichtiger ist es, den Opfern Schutz zu bieten. Insgesamt 1.097 Frauen und 1.035 Kinder suchten im vergangenen Jahr Zuflucht in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Doch danach wird es für sie immer schwieriger eine neue Wohnung zu finden. Hier greifen die zusätzlichen Angebote der "Zweite-Stufe-Wohnungen", die den betroffenen Frauen und ihren Kindern helfen, wieder in einen normalen Alltag zurückzufinden. Dieses Angebot wurde in den vergangenen beiden Jahren deutlich aufgestockt. Auch die Hilfen bei der Wohnungsvermittlung wurden ausgebaut. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder: Der Anteil von Frauen, die lange (deutlich mehr als drei Monate) in einem Frauenhaus blieben, sank 2017 erstmals von 33 auf 23,6 Prozent. Beim Projekt Hestia-Wohnungsvermittlung stellten 470 Frauen Wohnungsanträge, die zu 217 Mietverträgen führten. Somit war fast jeder zweite Antrag erfolgreich.

    Die aktuelle Statistik zu häuslicher Gewalt in Berlin im Jahr 2017 wurde aus Daten des Polizeipräsidenten in Berlin, der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und von Anti-Gewaltprojekten in Berlin zusammengestellt. Sie ist online abrufbar unter: www.berlin.de

    Mehr zum Thema:

    PARTNERSCHAFTSGEWALT – die kriminalstatistischen Auswertungen der Partnerschaftsgewalt für das Berichtsjahr 2017 können heruntergeladen werden unter:

    www.bka.de

    Anlaufstellen bei Gewalt gegen Frauen:

    Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Es ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter: www.hilfetelefon.de erreichbar.
    Hier kann jede/ die diesjährige Aktion #Schweigenbrechen unterstützen, um das Hilfetelefon bekannt/er zu machen.

    Die geschulten Beraterinnen der BIG Hotline erreichen Sie täglich von 8 - 23 Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen unter 030 - 611 03 00. Mehr Informationen zur Hotline finden Sie unter www.big-hotline.de.

    Mehr Initiativen:

    medica mondiale e.V. www.medicamondiale.org

    Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Frauen gegen Gewalt e.V.: www.frauen-gegen-gewalt.de

    Weiterlesen auf AVIVA-Berlin:

    Neunter Gender Datenreport im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am 5.9.2018 erschienen
    Der Gender Datenreport liefert jährlich aktualisierte, geschlechterdifferenzierte Daten zu den wichtigsten Bereichen der Gesellschaft. Untersucht wurden die Felder "Bildung und Ausbildung", "Erwerbsleben und Einkommen", Demografie und Lebensformen", "Gesundheit", "Gewalt gegen Frauen" und "Politische Partizipation". Die Ergebnisse: gewohnt wenig überraschend. Gerechtigkeitslücken unter anderem: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen verdienten durchschnittlich 2.780 Euro brutto im Monat. das sind 19,6 Prozent weniger als Männer mit 3.457 Euro

    Internationaler Aktionstag Nein zu Gewalt an Frauen am 25. November 2017
    TERRE DES FEMMES ruft am 25. November zu weltweiter Fahnenaktion auf. Das Motto: Mädchen schützen! Weibliche Genitalverstümmelung gemeinsam überwinden. Außerdem im AVIVA-Beitrag: Anlaufstellen bei Gewalt gegen Frauen. Unter dem Hashtag #JedenDrittenTag macht das Deutsche Komitee für UN Women auf die Kriminalstatistische Auswertung des BKA aufmerksam: Jeden Dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner getötet. Und: eine Expertise zur Digitalisierung geschlechtsspezifischer Gewalt des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) belegt: Auch Digitale Gewalt gegen Frauen nimmt zu. (2017)


    Public Affairs

    Beitrag vom 25.11.2018

    AVIVA-Redaktion